top of page

Ein Ort voller Geschichte und Herzblut

Das heutige Talmuseum hat eine bewegte Vergangenheit: Im Jahr 1985 erwarb die Korporation Ursern das damalige, stark baufällige Gebäude. Mit viel Engagement, Liebe zum Detail und erheblichem Aufwand wurde es sorgfältig renoviert und in ein Museum umgestaltet. So entstand ein Ort, der den historischen Reichtum der Region bewahrt – und ihn heute der gesamten Bevölkerung zugänglich macht.

​

DSC_0141_edited.jpg

Engagiert verwaltet
mit Herz und Kompetenz

Das Talmuseum wird bis heute von der Korporation Ursern betrieben, unterstützt durch die Stiftung Talmuseum. Ein kleines, engagiertes Team sorgt mit viel Fachwissen und Leidenschaft für den operativen Betrieb – von der Betreuung der Ausstellung bis hin zur Organisation von Veranstaltungen und Führungen.

Fragen, Wünsche Anregungen?

Haben Sie Anliegen, Fragen oder Wünsche?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 

​

talmuseum@gmx.ch 

AD050707011.jpg
DSC_0128.JPG

Für ein harmonisches Miteinander

Hausordnung Talmuseum Ursern

​

Unser Team an der Kasse steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und informiert Sie über das Museum und die aktuelle Ausstellung.

Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie mithelfen, die Schätze unseres Museums zu bewahren.

Allgemeine Regeln

  1. Gültigkeit der Hausordnung
    Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie diese Hausordnung sowie alle weiteren Anordnungen des Museumspersonals an. Sie gilt für das gesamte Museumsgelände.

  2. Verbot von Speisen und Getränken
    Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsbereichen nicht gestattet.

  3. Tiere
    Tiere dürfen nicht mit ins Museum genommen werden. Ausgenommen sind ausgebildete Assistenzhunde.

  4. Fotografieren
    Fotografieren für private Zwecke ist ohne Blitz und ohne Stativ in der Dauer- und Wechselausstellung erlaubt. Selfie-Sticks sind nicht gestattet.

  5. Smartphone-Nutzung
    Die Nutzung von Smartphones ist erlaubt, sofern andere Besuchende dadurch nicht gestört werden.

  6. Schutz der Ausstellungsobjekte
    Bitte berühren Sie keine Ausstellungsstücke oder Vitrinen. Beschädigungen durch unsachgemäßes Verhalten müssen von den Verursachenden ersetzt werden.

  7. Verhalten im Museum
    Rennen, lautes Rufen sowie das Besteigen von Ausstellungsobjekten sind im gesamten Museum untersagt.

  8. Aufsichtspflicht bei Kindern
    Kinder müssen von ihren Begleitpersonen jederzeit beaufsichtigt werden. Diese haften für alle Schäden, die durch Kinder verursacht werden.

  9. Anweisungen des Aufsichtspersonals
    Den Anweisungen des Museumspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Störung des Ausstellungsbetriebs kann ein Hausverweis ausgesprochen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

bottom of page