A place full of history and passion
Today's Valley Museum has a rich history: In 1985, the Ursern Corporation acquired the then-dilapidated building. With great dedication, attention to detail, and considerable effort, it was carefully renovated and converted into a museum. The result is a place that preserves the region's historical wealth—and today makes it accessible to the entire population.
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Dedicated management
with heart and competence
The Valley Museum is still operated by the Ursern Corporation, supported by the Valley Museum Foundation. A small, dedicated team with extensive expertise and passion oversees its operations – from curating the exhibition to organizing events and guided tours.
Questions, requests, suggestions?


Für ein harmonisches Miteinander
Hausordnung Talmuseum Ursern
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Unser Team an der Kasse steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und informiert Sie über das Museum und die aktuelle Ausstellung.
Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie mithelfen, die Schätze unseres Museums zu bewahren.
Allgemeine Regeln
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Gültigkeit der Hausordnung
Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie diese Hausordnung sowie alle weiteren Anordnungen des Museumspersonals an. Sie gilt für das gesamte Museumsgelände. -
Verbot von Speisen und Getränken
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsbereichen nicht gestattet. -
Tiere
Tiere dürfen nicht mit ins Museum genommen werden. Ausgenommen sind ausgebildete Assistenzhunde. -
Fotografieren
Fotografieren für private Zwecke ist ohne Blitz und ohne Stativ in der Dauer- und Wechselausstellung erlaubt. Selfie-Sticks sind nicht gestattet. -
Smartphone-Nutzung
Die Nutzung von Smartphones ist erlaubt, sofern andere Besuchende dadurch nicht gestört werden. -
Schutz der Ausstellungsobjekte
Bitte berühren Sie keine Ausstellungsstücke oder Vitrinen. Beschädigungen durch unsachgemäßes Verhalten müssen von den Verursachenden ersetzt werden. -
Verhalten im Museum
Rennen, lautes Rufen sowie das Besteigen von Ausstellungsobjekten sind im gesamten Museum untersagt. -
Aufsichtspflicht bei Kindern
Kinder müssen von ihren Begleitpersonen jederzeit beaufsichtigt werden. Diese haften für alle Schäden, die durch Kinder verursacht werden. -
Anweisungen des Aufsichtspersonals
Den Anweisungen des Museumspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Störung des Ausstellungsbetriebs kann ein Hausverweis ausgesprochen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.